Allgemeine Geschäftsbedingungen der AIXhibit Akademie zur Durchführung von Seminaren, Schulungen und Vorträgen
Grundlagen
Die AIXhibit Akademie ist der Geschäftszweig der AIXhibit AG zur Durchführung von Seminaren, Schulungen und Vorträgen
§ 1 Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Teilnehmenden an Veranstaltungen und der AIXhibit AG, hier AIXhibit Akademie genannt. Zusätzlich können für einzelne Angebote besondere Bedingungen maßgeblich sein, die in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung oder einem Teilnahmevertrag ausgewiesen sind. Abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Teilnahmebedingungen haben dann keine Gültigkeit.
§ 2 Teilnahme
1. Die Teilnahme an Veranstaltungen der AIXhibit Akademie steht allen Interessierten offen.
2. In besonderen Fällen können Zugangs-, Tätigkeits- oder Leistungsvoraussetzungen vorgeschrieben sein.
§ 3 Anmeldung
1. Für Seminare und Kurse ist eine Anmeldung nötig. Das Anmeldeverfahren kann variieren und ist in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung beschrieben.
2. In der Regel erhalten die Teilnehmenden eine Anmeldebestätigung. Sie ist jedoch nicht Bedingung für die Verbindlichkeit Ihrer Anmeldung. Wenn Teilnehmende sich online anmelden, erhalten Sie eine automatisierte Bestätigung. Die AIXhibit Akademie wird Teilnehmende benachrichtigen, falls die Veranstaltung bereits ausgebucht ist oder ausfällt.
3. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
4. Vorträge und sonstige Veranstaltungen für die keine Anmeldung erforderlich ist, sind gesondert gekennzeichnet.
5. Es besteht von Seiten der Teilnehmenden kein Anspruch auf einen bestimmten Dozenten.
§ 4 Beginn und Dauer
Beginn und Dauer der Veranstaltungen und die Unterrichtsorte werden auf der Homepage, der Programmübersicht und in den jeweiligen Einzelausschreibungen veröffentlicht.
§ 5 Teilnahmekosten
1. Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden zur Zahlung der Veranstaltungsgebühren und ggfs. Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
2. Die Teilnahmekosten sind vor Veranstaltungsbeginn fällig. Die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Teilnahmekosten besteht auch dann, wenn die Veranstaltung nur teilweise besucht wird.
3. Bildungsscheck NRW: Die Anmeldung nach dem Bildungsscheck-Verfahren NRW wird erst rechtswirksam, wenn der AIXhibit Akademie eine Anmeldung und der entsprechende Bildungsscheck vorliegen.
§ 6 Absage einer Veranstaltung durch die AIXhibit Akademie, Rücktritt bzw. Stornierung der Anmeldung durch die angemeldete Person, Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmenden
1. Liegen für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vor oder ist es nicht möglich, ein Seminar programmgemäß durchzuführen - aus Gründen, die nicht von der AIXhibit Akademie zu vertreten sind - so kann eine Veranstaltung abgesagt werden. Hierüber setzt die AIXhibit Akademie die angemeldete Person unverzüglich in Kenntnis.
Bei einer Absage einer Veranstaltung durch die AIXhibit Akademie werden bereits an die AIXhibit Akademie geleistete Zahlungen voll erstattet.
2. Storniert eine angemeldete Person ihre Anmeldung bzw. tritt von der Anmeldung zurück, so entstehen bis 4 Wochen vor Kursbeginn lediglich 30 € Bearbeitungskosten, bis 2 Wochen vorher werden 50% der Teilnahmekosten, danach wird der Gesamtbetrag einbehalten oder nachgefordert. Diese Bedingungen gelten auch im Krankheitsfall und bei Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmer. Wird Ersatz gestellt, entfallen die o. g. Kosten bis auf die Bearbeitungskosten. Stornierungen bedürfen der Schriftform und sind unter Einhaltung der Fristen an die AIXhibit Akademie zu richten. Es bleibt der angemeldeten Person unbenommen, der AIXhibit Akademie nachzuweisen, dass ihm in diesem Fall ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
§ 7 Gesonderte Bedingungen bei Bildungsurlaub
1. Nach dem neuen Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) muss mindestens 6 Wochen vor Beginn des Seminars der Antrag auf Freistellung mit den erforderlichen Unterlagen beim Arbeitgeber eingegangen sein.
2. Rücktritt/Stornierung durch die angemeldete Person bei Bildungsurlaub | Bis zu 6 Wochen vor Kursbeginn zahlen sie 30 € Bearbeitungskosten. Bis 3 Wochen vorher werden 50% der Kurskosten fällig, danach wird der Gesamtbetrag einbehalten und nachgefordert. Sollte der Arbeitgeber einen Teilnehmer nicht freistellen, erhält er gegen Vorlage der schriftlichen Ablehnung bei einer Absage bis 3 Wochen vor Seminarbeginn bereits gezahlte Kurskosten zurück.
§ 8 Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten werden über EDV unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gespeichert. Genaue Angaben zu Anrede, Name, Adresse und Geburtsdatum sind zur Bearbeitung der Anmeldung erforderlich. Die Telefonnummer und Emailadresse ist für organisatorische Zwecke hilfreich. Die Daten werden genutzt, um Kunden über Veranstaltungen der AIXhibit Akademie zu informieren. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Durchführung oder Abrechnung einer Veranstaltung.
§ 9 Haftung
1. Soweit sich aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der sonstigen vertraglichen Abreden nichts anderes ergibt, haften wir bei der Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
2. Auf Schadensersatz haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine davon unabhängige Garantie übernommen haben.
4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Seminarteilnehmer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir diese Pflichtverletzung zu vertreten haben.
5. Für den Verlust von Gegenständen der Teilnehmer bei der An- und Abreise sowie während einer Veranstaltung kann die AIXhibit Akademie keinen Ersatz leisten, es sei denn, der Verlust ist auf ein pflichtwidriges Verhalten der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der AIXhibit Akademie im vorgenannten Sinne zurückzuführen. Wir weisen darauf hin, dass unsere Räume öffentlich zugänglich sind und deshalb Teilnehmer die von Ihnen mitgebrachten Gegenstände nicht unbeaufsichtigt lassen dürfen.
6. Außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Krankheit des/der Referentin sowie sonstige Fälle von höherer Gewalt, die die AIXhibit Akademie nicht zu vertreten hat, befreien die AIXhibit Akademie für die Dauer ihrer Auswirkung von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die AIXhibit Akademie nicht zum Schadensersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie von Arbeitsausfall verpflichtet.
§ 10 Sonstiges
1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Die Veranstaltungen der AIXhibit Akademie finden in unterschiedlichen Tagungshäusern und Veranstaltungsstätten statt. Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte ist zu beachten.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt. Die ganze oder teilweise ungültige Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aachen
AIXhibit AG, Aachen, den 01.12.2011
